Seminarbedingungen
Zahlungen:
Die Anmeldung wird verbindlich nach Eingang der der Zahlung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber Ingrid Bühler
IBAN: DE69 5509 1200 0055 1236 08
BIC: GENODE61AZY
Volksbank Alzey-Worms
Stornierung:
Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Workshop- oder Seminarbeginn fallen 30 € Bearbeitungsgebühr an.
Bis 2 Wochen vor Workshop- oder Seminarbeginn fallen mind. 50 € Stornogebühren an.
Bis 3 Tage vor Seminarbeginn fällt die komplette Summe des Workshops oder Seminares an.
Die Stornokosten entfallen bei Nennung eines Ersatzteilnehmers für das gebuchte Seminar.
Umbuchungen:
Umbuchungen auf andere Seminartermine ab 4 Wochen vor Seminarbeginn werden mit einer Bearbeitungsgebühr von € 50,00 berechnet. Vorraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mitteilung.
Seminarabsage:
Im Falle einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall des Trainers behalten wir uns das Recht vor, den Kurs abzusagen. Sie können dann entweder die Seminargebühr sofort zurückerstattet bekommen, oder einen anderen Termin buchen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Seminarunterlagen:
Die Ihnen dauerhaft ausgehändigten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die urheberrechtlichen Hinweise sind strikt zu beachten. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden.
Haftung und Schadenersatz:
Die Teilnahme an Seminaren, Aus- und Weiterbildungen und an Coachings liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Sollten Sie sich in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung befinden besprechen Sie Ihre Teilnahme bitte mit Ihrem behandelnden Therapeuten. Die Seminare und Coachings ersetzen keinen Arztbesuch. Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Teilnahme an unseren Angeboten besteht nicht, es sei denn, wir als Veranstalter oder Leiter haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Wird eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Seminarleiters oder anderer wichtiger Gründe abgesagt, erstatten wir die vorausgezahlte Teilnahmegebühr. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Seminarhaus:
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind separat mit dem jeweiligen Seminarhaus/-hotel abzurechnen. Bei Stornierung des Seminars durch den Teilnehmer sind evtl. anfallende Stornokosten durch das Hotel vom Seminarteilnehmer zu zahlen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungen:
Angestellt Beschäftigte können Ausbildungskosten als Werbungskosten im Zuge der Jahressteuererklärung, oder Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, wenn ein Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit besteht (§ 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG.). Unternehmen/Selbstständige können Kosten für Ausbildungsmaßnahmen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn die Werbungskosten/Bildungsmaßnahmen in einem objektivierbaren betrieblichen Interesse liegen und unmittelbar mit der Ausbildung der/s Arbeiternehmer/s im Zusammenhang stehen.